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 GUTACHTER
Gutachterwesen
Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten

EMPFEHLUNGEN ZUR ABFASSUNG VON GUTACHTEN

Ausgangspunkt

Von Geschädigten, Patienten und Anspruchstellern wird immer wieder die Frage gestellt, wie ein Gutachten aussehen muss, welchen Inhalt es haben muss oder ob es Vorschriften für dessen Erstellung gibt.

Vorneweg: es gibt weder Vorschriften noch unterliegt es zunächst irgendwelchen inhaltlichen Vorgaben oder Bestimmungen; ein Gutachten wird unter Verantwortung des beauftragten Gutachters eigenverantwortlich formfrei erstellt.
Allerdings müssen einige inhaltliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu habe ich zwei Empfehlungen der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztekammer Berlin gefunden.


Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten

Erstes findet sich unter http://www.aekno.de/page.asp?pageID=6115.

Inhaltsübersicht

Über die Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten

Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten in Arzthaftungsprozessen
Erläuterungen
I. Auftrag
1. Prüfung der Kompetenz und Unbefangenheit
2. Bindung an die Beweisfrage
3. Kopf des Gutachtens und Wiedergabe der Beweisfrage
II. Grundlagen der Begutachtung
1. Gerichtsakten (nebst Beiakten) und Krankenpapiere (mit Röntgenbildern, technischen Aufzeichnungen, Laborbefunden usw.)
2. Durchgeführte Untersuchungen
3. Sonstige Erkenntnisquellen
4. Verhalten bei streitigem Sachverhalt
5. Anregungen zur Ergänzung der Beweisaufnahme
III. Sachverhalt
1. Beschreibung von Krankengeschichte und Behandlungsverlauf unter Beschränkung auf das für die Begutachtung Wesentliche
2. Auffälligkeiten, Widersprüche und Lücken in den Krankenpapieren
IV. Bewertung des ärztlichen Vorgehens
1. Begriff des Behandlungsfehlers
2. Standard - Versorgungsstufe - Übernahmeverschulden
3. Umgang mit Leitlinien und Empfehlungen
4. Kausalität des ärztlichen Vorgehens für den eingetretenen Schaden
5. Grober Behandlungsfehler und Umkehr der Beweislast
6. Umfang des Schadens und Prognose für weitere Entwicklung
V. Zusammenfassung
VI. Eidliche Versicherung
VII. Unterschrift
1. Übernahme der vollen Verantwortung des Unterzeichnenden für das gesamte Gutachten - Kollegialgutachten
2. Namentliche Bezeichnung von Hilfspersonen unter Angabe von Art und Umfang ihrer Mitarbeit
Entsprechende Anwendung dieser Regeln auf Gutachten in anderen Verfahren
I. Haftungsprozesse gegen Beklagte, die nicht Ärzte sind
II. Gutachten für Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
III. Gutachten in Strafverfahren
Allgemeine Regeln für medizinische Gutachten
I. Form und Sprache
II. Literatur
III. Umgang mit anderen Gutachten
IV. Stellungnahme zu Rechtsfragen
V. Bitte um Urteilsabschrift


Allgemeine Grundlagen der Begutachtung


Ein ausführliches Dokument als PDF-Datei "Allgemeine Grundlagen der Begutachtung" ist auch unter http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/37_Gutachter-Verzeichnis/50_Allgemeine_Grundlagen_der_Begutachtung.pdf verfügbar.


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