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EMPFEHLUNGEN ZUR ABFASSUNG VON GUTACHTEN |
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Ausgangspunkt
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Von Geschädigten, Patienten und Anspruchstellern wird immer wieder die Frage gestellt, wie ein Gutachten aussehen muss, welchen Inhalt es haben muss oder ob es Vorschriften für dessen Erstellung gibt.
Vorneweg: es gibt weder Vorschriften noch unterliegt es zunächst irgendwelchen inhaltlichen Vorgaben oder Bestimmungen; ein Gutachten wird unter Verantwortung des beauftragten Gutachters eigenverantwortlich formfrei erstellt. Allerdings müssen einige inhaltliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu habe ich zwei Empfehlungen der Ärztekammer Nordrhein und der Ärztekammer Berlin gefunden.
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Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten
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Erstes findet sich unter http://www.aekno.de/page.asp?pageID=6115.
Inhaltsübersicht
Über die Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten
Empfehlungen zur Abfassung von Gutachten in Arzthaftungsprozessen Erläuterungen I. Auftrag 1. Prüfung der Kompetenz und Unbefangenheit 2. Bindung an die Beweisfrage 3. Kopf des Gutachtens und Wiedergabe der Beweisfrage II. Grundlagen der Begutachtung 1. Gerichtsakten (nebst Beiakten) und Krankenpapiere (mit Röntgenbildern, technischen Aufzeichnungen, Laborbefunden usw.) 2. Durchgeführte Untersuchungen 3. Sonstige Erkenntnisquellen 4. Verhalten bei streitigem Sachverhalt 5. Anregungen zur Ergänzung der Beweisaufnahme III. Sachverhalt 1. Beschreibung von Krankengeschichte und Behandlungsverlauf unter Beschränkung auf das für die Begutachtung Wesentliche 2. Auffälligkeiten, Widersprüche und Lücken in den Krankenpapieren IV. Bewertung des ärztlichen Vorgehens 1. Begriff des Behandlungsfehlers 2. Standard - Versorgungsstufe - Übernahmeverschulden 3. Umgang mit Leitlinien und Empfehlungen 4. Kausalität des ärztlichen Vorgehens für den eingetretenen Schaden 5. Grober Behandlungsfehler und Umkehr der Beweislast 6. Umfang des Schadens und Prognose für weitere Entwicklung V. Zusammenfassung VI. Eidliche Versicherung VII. Unterschrift 1. Übernahme der vollen Verantwortung des Unterzeichnenden für das gesamte Gutachten - Kollegialgutachten 2. Namentliche Bezeichnung von Hilfspersonen unter Angabe von Art und Umfang ihrer Mitarbeit Entsprechende Anwendung dieser Regeln auf Gutachten in anderen Verfahren I. Haftungsprozesse gegen Beklagte, die nicht Ärzte sind II. Gutachten für Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen III. Gutachten in Strafverfahren Allgemeine Regeln für medizinische Gutachten I. Form und Sprache II. Literatur III. Umgang mit anderen Gutachten IV. Stellungnahme zu Rechtsfragen V. Bitte um Urteilsabschrift
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Allgemeine Grundlagen der Begutachtung
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Ein ausführliches Dokument als PDF-Datei "Allgemeine Grundlagen der Begutachtung" ist auch unter http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/37_Gutachter-Verzeichnis/50_Allgemeine_Grundlagen_der_Begutachtung.pdf verfügbar.
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Hinweis:
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Sollte ein angegebenes Linkziel einmal nicht bzw. nicht mehr zu erreichen sein, können Sie sich gerne an uns wenden (siehe Kontaktseite).
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